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Preise & Abrechnung

Transparente Kosten – damit Sie sich ganz auf Ihr Kind konzentrieren können. Als privatärztliche Praxis rechne ich ausschließlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Das bedeutet: keine versteckten Zusatzkosten, keine Überraschungen auf der Rechnung.

Privatärztliche Abrechnung nach GOÄ

Die GOÄ ist die gesetzlich geregelte Grundlage für alle privatärztlichen Leistungen in Deutschland. Jede erbrachte Leistung – von der Beratung über die Untersuchung bis zum Hausbesuch selbst – wird anhand festgelegter Gebührenziffern abgerechnet. Der angewendete Steigerungsfaktor richtet sich nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen der Behandlung; der Regelsatz liegt bei 2,3-fach.

Eine ausführliche Erläuterung der GOÄ-Systematik finden Sie beim PKV-Serviceportal für Privatpatienten.

Übersicht typischer Leistungskosten

Leistung GOÄ-Ziffer ca. Betrag (2,3-fach)
Hausbesuch inkl. Beratung & Untersuchung Nr. 50 ca. 40,00 €
Weiteres Kind im selben Haushalt Nr. 51 ca. 24,00 €
Eingehende Beratung (mind. 10 Min.) Nr. 3 ca. 17,00 €
Wegegeld bis 2 km § 8 GOÄ 4,60 €
Wegegeld 2–5 km § 8 GOÄ 7,67 €
Wegegeld 5–10 km § 8 GOÄ 12,27 €
Nacht-Zuschlag (22–6 Uhr) Nr. 56 ca. 25,00 €
Abend-Zuschlag (20–22 Uhr) Nr. 56 ca. 12,50 €
Sonn- & Feiertagszuschlag Nr. 57 ca. 12,50 €

Alle Angaben sind Richtwerte und können je nach individuellem Behandlungsaufwand variieren. Sie erhalten nach jedem Besuch eine detaillierte, verständliche Rechnung.

Für Privatversicherte (PKV)

Wenn Ihr Kind privat krankenversichert ist, reichen Sie die Rechnung einfach bei Ihrer PKV ein – die Kosten werden in der Regel vollständig oder zum Großteil erstattet. Hausbesuche sind ein anerkannter Bestandteil privatärztlicher Versorgung; viele Tarife übernehmen auch die Wegepauschale und etwaige Zeitzuschläge. Bitte prüfen Sie vorab Ihren genauen Tarif, da die Erstattungsquoten je nach Versicherer variieren können.

Weiterführende Informationen zur Kostenerstattung bietet der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Für Selbstzahler

Auch Eltern mit gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) können den mobilen Kinderarztbesuch in Anspruch nehmen – als Selbstzahler. Die Rechnung ist dann privat zu begleichen. Angesichts des Mehrwerts – kein Warten in der vollen Praxis, kein Transport eines kranken Kindes, ärztliche Versorgung direkt zuhause – empfinden viele Eltern dies als gut angelegtes Geld.

Zahlung ist per Überweisung nach Rechnungserhalt möglich. Bei Fragen zu den zu erwartenden Kosten spreche ich Sie gerne vorab an – rufen Sie mich einfach an.

Häufige Fragen

1

Für wen ist der mobile Kinderarztdienst geeignet?

Der Hausbesuchsdienst von Dr. Wenning richtet sich an Privatpatienten sowie Selbstzahler mit Säuglingen und Kindern bis 18 Jahren im Raum Köln. Besonders geeignet ist der Service bei akuten Erkrankungen, wenn ein Arztbesuch belastend wäre, bei mehreren erkrankten Geschwisterkindern oder wenn kein eigenes Fahrzeug zur Verfügung steht.

2

Wie schnell kommt Dr. Wenning zu uns nach Hause?

In der Regel ist Dr. Wenning innerhalb von 1 bis 3 Stunden nach Ihrer Anfrage bei Ihnen. Die genaue Anfahrtszeit hängt von der aktuellen Auslastung und Ihrem Standort ab. Bei echten Notfällen mit lebensbedrohlichen Symptomen rufen Sie bitte den Rettungsdienst unter 112 an.

3

Welche Kosten entstehen und wer übernimmt diese?

Der Hausbesuchsdienst ist privatärztlich. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in der Regel vollständig. Gesetzlich Versicherte zahlen als Selbstzahler direkt. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine detaillierte Übersicht der Preise finden Sie auf unserer Seite 'Preise & Abrechnung'.

4

Welche Erkrankungen und Beschwerden können behandelt werden?

Dr. Wenning behandelt beim Hausbesuch das gesamte Spektrum akuter Kindererkrankungen: Fieber, Infektionen der Atemwege, Ohrenschmerzen, Magen-Darm-Erkrankungen, Hautausschläge, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Auch allgemeine pädiatrische Beratungen für Eltern sind möglich.

5

Wie vereinbare ich einen Hausbesuchstermin?

Sie können Dr. Wenning telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf dieser Website erreichen. Bitte schildern Sie kurz die Beschwerden Ihres Kindes und Ihren Standort, damit wir die Anfahrt optimal planen können. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.