Preise & Abrechnung
Transparente Kosten – damit Sie sich ganz auf Ihr Kind konzentrieren können. Als privatärztliche Praxis rechne ich ausschließlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Das bedeutet: keine versteckten Zusatzkosten, keine Überraschungen auf der Rechnung.
Privatärztliche Abrechnung nach GOÄ
Die GOÄ ist die gesetzlich geregelte Grundlage für alle privatärztlichen Leistungen in Deutschland. Jede erbrachte Leistung – von der Beratung über die Untersuchung bis zum Hausbesuch selbst – wird anhand festgelegter Gebührenziffern abgerechnet. Der angewendete Steigerungsfaktor richtet sich nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen der Behandlung; der Regelsatz liegt bei 2,3-fach.
Eine ausführliche Erläuterung der GOÄ-Systematik finden Sie beim PKV-Serviceportal für Privatpatienten.
Übersicht typischer Leistungskosten
| Leistung | GOÄ-Ziffer | ca. Betrag (2,3-fach) |
|---|---|---|
| Hausbesuch inkl. Beratung & Untersuchung | Nr. 50 | ca. 40,00 € |
| Weiteres Kind im selben Haushalt | Nr. 51 | ca. 24,00 € |
| Eingehende Beratung (mind. 10 Min.) | Nr. 3 | ca. 17,00 € |
| Wegegeld bis 2 km | § 8 GOÄ | 4,60 € |
| Wegegeld 2–5 km | § 8 GOÄ | 7,67 € |
| Wegegeld 5–10 km | § 8 GOÄ | 12,27 € |
| Nacht-Zuschlag (22–6 Uhr) | Nr. 56 | ca. 25,00 € |
| Abend-Zuschlag (20–22 Uhr) | Nr. 56 | ca. 12,50 € |
| Sonn- & Feiertagszuschlag | Nr. 57 | ca. 12,50 € |
Alle Angaben sind Richtwerte und können je nach individuellem Behandlungsaufwand variieren. Sie erhalten nach jedem Besuch eine detaillierte, verständliche Rechnung.
Für Privatversicherte (PKV)
Wenn Ihr Kind privat krankenversichert ist, reichen Sie die Rechnung einfach bei Ihrer PKV ein – die Kosten werden in der Regel vollständig oder zum Großteil erstattet. Hausbesuche sind ein anerkannter Bestandteil privatärztlicher Versorgung; viele Tarife übernehmen auch die Wegepauschale und etwaige Zeitzuschläge. Bitte prüfen Sie vorab Ihren genauen Tarif, da die Erstattungsquoten je nach Versicherer variieren können.
Weiterführende Informationen zur Kostenerstattung bietet der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Für Selbstzahler
Auch Eltern mit gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) können den mobilen Kinderarztbesuch in Anspruch nehmen – als Selbstzahler. Die Rechnung ist dann privat zu begleichen. Angesichts des Mehrwerts – kein Warten in der vollen Praxis, kein Transport eines kranken Kindes, ärztliche Versorgung direkt zuhause – empfinden viele Eltern dies als gut angelegtes Geld.
Zahlung ist per Überweisung nach Rechnungserhalt möglich. Bei Fragen zu den zu erwartenden Kosten spreche ich Sie gerne vorab an – rufen Sie mich einfach an.